Mein Miethai hat endlich auf mein Schreiben geantwortet (Frist lautete auf den 26.01., erreicht hat mich die Antwort heute, verfasst am 30.01.), mit lapidarer Bitte um Entschuldigung für die späte Anwort. Geschenkt!
Die Verblödung liegt nun auf seiten des Miethais: Ein Mietkontoauszug liegt mir jetzt vor, ist aber mehr als wirr. Wer jemals mit doppelter Buchführung zu tun hatte, kann sich nur an den Kopf greifen. Rechnen können sie auch nicht. Obendrein: Eine Erhöhung der Grundmiete, mit der ich lt. Gerichtsurteil leben muß, ist nirgends berücksichtigt. Überdies nimmt man nebulös Bezug auf ein Telefonat am 30.01. – vor fünf Tagen also – das es nie gegeben hat. Mit wem auch immer die gesprochen haben – mit mir jedenfalls nicht!
Die Krönung ist aber der Saldo. Wie ich einen vierstelligen Minusbetrag (sprich: Guthaben. Auf meiner Seite.) überweisen soll, darf mir mal jemand erklären.
Also nochmal vorrechnen, nochmal Schriftsatz – es ist nicht auszuhalten.
Bildquelle (Header): Pixabay

😳
Man müsste lachen, wenn’s nicht so ungeheuer aufreibend wäre!
Problem dabei ist nur, das man ja nicht aus der Wohnung fliegen will… Vielleicht ist Dein „Miethai“ ja Asiate- neulich hielt ich eine Gasflasche vom Chinesen in der Hand- Produktionsdatum 13/2006. -und nein, als „zertifizierter Ultraschallprüfer für Gasdruckbehälter“ kenne ich mich den Beschriftungen auf den Flaschen aus… dachte ich. Vielleicht hat er also nur alternative Rechenmethoden…
Yep.
Alternative Rechenmethoden – schöner Ausdruck.
Solange die DW mir etwas schuldet und ich nach wie vor Miete anweise – keine Gefahr.