Privatblogs & DSGVO

Drei Dinge gilt es im Wesentlichen zu wissen:
1. evtl. Abmahnung müssen sich erstmalig in Relation zu Einnahmen befinden. Privatblogs haben keine. Ergo …
2. Der Schwerpunkt in Sachen Revision des Datenschutzgesetzes liegt auf der Erhebung personenbezogener Daten. Die erheben private Präsenzen nur in ganz moderatem Maße und auch nur bei Kommentaren/Emailverkehr: Name bzw. Pseudonym, Mailadresse.
3. Ein Impressum im (handels-(!))üblichen Sinne muß ein Privatblog ohne Gewinnerzielungsabsicht nicht haben. Notwendig ist eine erreichbare Mailadresse und eine Datenschutzerklärung in dem Sinne, daß jeder User erfährt: Er hat jederzeit das Recht Auskunft über erhobene Daten zu erfragen und, wenn er das möchte, auch deren Löschung zu verlangen.

Google-Statistiken sind ein Sonderfall. Zwei Möglichkeiten: Entweder schmeißt man das GA-Plugin raus, oder man fügt der Datenschutzerklärung einen entsprechenden Pasus bei. So einen findet man beispielhaft auch in meiner Datenschutzerklärung.

Ansonsten gilt wie immer: Don’t panic. Es ist alles halb so wild – und nur ein ganz kleiner Teil der Bestimmungen ist neu. Die meisten gelten schon lange. Es hat sich nur niemand darum gekümmert, der keinen Shop hatte. :) Zu meiner Expertise: Ich recherchiere seit Monaten zu diesem Thema, weil ich sowohl eine Privat- als auch eine Berufspage habe. Cave: Jurist bin ich nicht, eine Rechtsberatung gebe ich ergo nicht, aber eine Orientierung nach meinen Rechercheergebnissen.

Textsammlung dazu:
https://binary-butterfly.de/artikel/dsgvo-so-viel-panik-fuer-nichts-neues-und-warum-es-trotzdem-ein-grundlegendes-problem-gibt/

https://www.selfpublisherbibel.de/alles-ganz-kogisch-die-dsgvo-fuer-autorinnen-und-autoren-und-wie-sie-das-gesetz-umsetzen/

https://www.heise.de/ix/meldung/Datenschutzgrundverordnung-Neue-Abmahngefahren-fuer-Websites-3936980.html

https://redskiesoverparadise.wordpress.com/2018/04/29/datenschutz-und-datensicherheit/

https://kreuzbergsuedost.wordpress.com/2018/05/05/a-proposito-dsgvo/