Privatblogs & DSGVO

Drei Dinge gilt es im Wesentlichen zu wissen:
1. evtl. Abmahnung müssen sich erstmalig in Relation zu Einnahmen befinden. Privatblogs haben keine. Ergo …
2. Der Schwerpunkt in Sachen Revision des Datenschutzgesetzes liegt auf der Erhebung personenbezogener Daten. Die erheben private Präsenzen nur in ganz moderatem Maße und auch nur bei Kommentaren/Emailverkehr: Name bzw. Pseudonym, Mailadresse.
3. Ein Impressum im (handels-(!))üblichen Sinne muß ein Privatblog ohne Gewinnerzielungsabsicht nicht haben. Notwendig ist eine erreichbare Mailadresse und eine Datenschutzerklärung in dem Sinne, daß jeder User erfährt: Er hat jederzeit das Recht Auskunft über erhobene Daten zu erfragen und, wenn er das möchte, auch deren Löschung zu verlangen.

Google-Statistiken sind ein Sonderfall. Zwei Möglichkeiten: Entweder schmeißt man das GA-Plugin raus, oder man fügt der Datenschutzerklärung einen entsprechenden Pasus bei. So einen findet man beispielhaft auch in meiner Datenschutzerklärung.

Ansonsten gilt wie immer: Don’t panic. Es ist alles halb so wild – und nur ein ganz kleiner Teil der Bestimmungen ist neu. Die meisten gelten schon lange. Es hat sich nur niemand darum gekümmert, der keinen Shop hatte. :) Zu meiner Expertise: Ich recherchiere seit Monaten zu diesem Thema, weil ich sowohl eine Privat- als auch eine Berufspage habe. Cave: Jurist bin ich nicht, eine Rechtsberatung gebe ich ergo nicht, aber eine Orientierung nach meinen Rechercheergebnissen.

Textsammlung dazu:
https://binary-butterfly.de/artikel/dsgvo-so-viel-panik-fuer-nichts-neues-und-warum-es-trotzdem-ein-grundlegendes-problem-gibt/

https://www.selfpublisherbibel.de/alles-ganz-kogisch-die-dsgvo-fuer-autorinnen-und-autoren-und-wie-sie-das-gesetz-umsetzen/

https://www.heise.de/ix/meldung/Datenschutzgrundverordnung-Neue-Abmahngefahren-fuer-Websites-3936980.html

https://redskiesoverparadise.wordpress.com/2018/04/29/datenschutz-und-datensicherheit/

https://kreuzbergsuedost.wordpress.com/2018/05/05/a-proposito-dsgvo/

3 Kommentare

  1. Wenn noch jemand gute Zusammenfassungen findet: Bitte immer her damit. Ich sammle die gerne hier. Auch: Wenn sich irgendein Abmahner finden sollte, der der ‚Nachtaktiv‘ vor’s Knie treten will, werde ich gutwillig stellvertretend für Viele in einen großen Krieg ziehen – und auf eure Unterstützung rechnen.

  2. Habe von Deinem netten Angebot Gebrauch gemacht und den für mich zutreffenden 1. Teil des „Impressums“ übernommen.
    Bisher war ich immr davon ausgegangen daß was WP kostenlos zur Verfügung stellt auch okay sein wird – und mochte keine Mailadresse angeben wg. der Spamgefahr… aber wat mutt….. *seufz*
    Hoffe, das langt nun um keinen Streß zu kriegen.

    1. Wird schon hinhauen, denke ich. Lustigerweise habe ich heute ein Impressum gefunden, das ich mal für Antville & Blogger zur Verfügung gestellt habe – und das auch immer noch funktioniert, scheint mir. :)

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